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Als anerkannter Leistungsträger der Stadt Köln ist eine Kostenübernahme der heilpädagogisch-fundierten Kunsttherapie durch das Jugendamt möglich. Hierunter fallen Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII), Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII) und Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII / Lerntherapien bei  Teilleistungsstörungen).

Fällt eine Therapie nicht unter die o.g. Leistungsvereinbarung bestehen weitere Möglichkeiten einer Finanzierung, die im Einzelfall geklärt werden (u.a. Eigenfinanzierung, Spendengelder). Informationen rund um Finanzierungsmöglichkeiten werden im persönliche Gespräch erläutert.

Das Atelier artig als kultureller Bildungsort bietet Projekte in den Bereichen Bildenden Kunst, Neue Medien, etc. an, die durch Mittel des Landes NRW, der Stadt Köln und Institutionen im Sozialraum finanziert werden. Informationen hierzu werden unter der Rubrik Projekte fortlaufend aktualisiert.